/Am 12. November 1918 wurde das Frauenwahlrecht in Österreich eingeführt. Aus diesem Anlass luden die Frauenvorsitzende Ana Blatnik, LGF Maria Rauch und "Hausherr" Andreas Sucher zu einer Veranstaltung unter dem Motto „100 Jahre Frauenwahlrecht“ mit BP a.D. Heinz Fischer in die SPÖ Landesorganisation. Am 16. Februar 1919 war es Frauen in Österreich das erste Mal gestattet, bei einer Wahl ihre Stimme abzugeben. Was heute selbstverständlich scheint, musste von Frauenrechtlerinnen erst hart erkämpft werden, denn der vehementen Forderung stand zuerst ebenso heftige Ablehnung gegenüber. Die Argumente und Befürchtungen, mit denen das Frauenwahlrecht verhindert werden sollte, waren vielfältig. So hieß es etwa, dass die Frauen noch nicht so weit seien, oder es der weiblichen Natur widerspreche, ihre Stimmen in politischen Angelegenheiten abzugeben. Allem Widerstand zum Trotz setzten sich die Frauen und Befürworter mit ihrer Forderung aber durch und das Wahlrecht wurde am 12. November 1918 gewährt. Am 18. Dezember erging die Wahlverordnung und im darauffolgenden Februar konnten Frauen ihr neu gewonnenes Recht zum ersten Mal ausüben. Im März 1919 zogen schließlich acht Frauen ins Parlament ein, sieben sozialdemokratische Abgeordnete und eine christlich-soziale.